Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Kriterien erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.